Mit einer mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen (auch email) Unterkunftsreservierung haben Sie mit uns als Ihrem Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerl. Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages und kann nicht einseitig d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen: die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung bei Ferienwohnungen 10%.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 5.
Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.
Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an:
Aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird!
Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde.
Begründung: da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung rechtlich unerheblich.
Zahlungsbedingungen:
Zahlungseingang des Gesamtbetrages spätestens bis 7 Tage vor Anreise.
Stornobearbeitungsgebühr 50,- €
Wir empfehlen unseren Gästen dringend den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
Beschädigungen jeglicher Art in der Ferienwohnung oder am Hausrat müssen vom Mieter sofort der Agentur gemeldet werden und repariert oder ersetzt werden.
Die Gäste können in allen Wohnungen einen DSL-Internetzugang über WLan nutzen. Hier handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, also keine im reiserechtlichen Sinne zugesicherte Eigenschaft der Ferienwohnung. Mietminderung kann demnach bei Ausfall der Anlage oder Teilen derselben oder auch eines Routers nicht geltend gemacht werden.
Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V.(Schlichtungsstelle) wenden: Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de
Bei teilnehmenden Wohnungen im Sommer vor Ort kostenlos zubuchbar.